Schuldnerschutz bei Vollstreckung und im Erbrecht
Im Seminar werden die Vollstreckungsmöglichkeiten und Vollstreckungsarten ziviler und öffentlich rechtlicher Gläubiger dargestellt.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 19SI164
Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf
Status:
Anmeldeschluss: 10.10.2019
Zielgruppe: Schuldner- und InsolvenzberaterInnen bzw. andere Fachkräfte, deren Organisationen Mitglied in einem Wohlfahrtsverband sind und die mit überschuldeten Menschen arbeiten
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 120,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 150,00 € |
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<li>Wann, wofür und unter welchen Voraussetzungen darf gegen Schuldnerinnen/Schuldner vollstreckt werden?</li>
<li>Welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten haben Schuldnerinnen/Schuldner im Vollstreckungsverfahren der gerichtlichen Vollstreckung durch Gerichtsvollziehende in der Mobilar- und Immobilarvollstreckung oder der öffentlich rechtlichen Vollstreckung?</li>
<li>Was ist, wenn die Schuldnerin/der Schuldner eine rechtliche Betreuung hat, der Minderjährige durch seine Eltern, einen Vormund oder Ergänzungspflegerin/-pfleger vertreten wird?</li>
<li>Was ist, wenn die Erblasserin/der Erblasser Schulden hinterlässt?</li>
<li>Wie funktioniert die Ausschlagung der Erbschaft und worauf ist zu achten, um das Ausschlagungsrecht nicht zu verlieren?</li>
<li>Ist die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen und es ändern sich die Verhältnisse positiv oder negativ; gibt es dann wieder ein "Zurück" oder bleibt alles beim "Alten"?</li>
<li>Wie können Nachlassmasse und Privatvermögen nach einem Erbfall getrennt werden, um eigenes Vermögen zu schützen?</li>
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Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153
OT Neudietendorf, Bergstr. 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Diplom-Rechtspfleger