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Ihr Team der Paritätischen Akademie Thüringen
Die Abgabe ärztlich verordneter Medikamente an die Klienten, Patienten bzw. Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt durch das angestellte Pflegepersonal. Rechtliche Probleme bei der Medikamentenabgabe ergeben sich in aller Regel nicht, weil das Pflegepersonal hinsichtlich dieser Tätigkeit besonders ausgebildet bzw. angeleitet ist.
Anders ist die Situation bei der Medikamentenabgabe in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, Werkstätten für Behinderte (WfB) und ähnliche Einrichtungen. Dort stehen ärztliche und pflegerische Mitarbeiter meistens nicht zur Verfügung, so dass letztlich angeleitete „Laien“ eine notwendige Medikamentenabgabe durchführen bzw. beaufsichtigen müssen. Diese völlig andere Situation wirft immer wieder Fragen auf. Diese wollen wir versuchen zu beantworten.
Das Seminar vermittelt dazu einen Überblick über die gesetzlichen Forderungen, gibt Anleitungen zum Umgang mit Medikamenten und gibt Hinweise für die Praxis.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22BH059
Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf
Status:
Anmeldeschluss: 08.06.2022
Zielgruppe: Mitarbeiter, die in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Diensten, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie und Suchthilfe, der Kinder- und Jugendhilfe mit Medikamenten umgehen
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 130,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 160,00 € |
Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153
Diplom-Ingenieurin (FH), Hygienebeauftragte, Qualitätsmanagerin, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Sicherheitsingenieurin und Brandschutzbeauftragte