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Ihr Team der Paritätischen Akademie Thüringen
Bundestag und Bundesrat haben mit dem Teilhabestärkungsgesetz verschiedene Änderungen am SGB IX vorgenommen. Der Paragraf „37a“ besagt, dass die Leistungserbringer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder treffen müssen (10.06.2021).
Bezüglich dessen gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenes Gewaltschutzkonzeptes als Maßnahme dazu.
Alle Personen die innerhalb einer Einrichtung für die Leistungserbringer tätig sind oder in diesem ambulant bzw. stationär leben, arbeiten, betreut oder gepflegt werden, haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Übergriffe jeglicher Art.
Diese Fortbildung betrachtet und vermittelt die verschiedenen Aspekte die bei der Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes zu beachten und zu definieren sind.
Wie es integriert, gelebt und gesichert werden kann, aber auch kontinuierlich weiterentwickelt wird erfahren Sie in dieser Fortbildung.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22BH082
Veranstaltungsort: Online-Seminar
Status:
Anmeldeschluss: 26.10.2022
Zielgruppe: Mitarbeitende in der Behindertenhilfe, Suchthilfe und Psychiatrie, Interessierte
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 130,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 160,00 € |
Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153