Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes
Kinderschutz bedeutet in erster Linie Prävention. In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche einen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, beginnt der Kinderschutz mit einem abgestimmten Schutzkonzept. Das Bundeskinderschutzgesetz zielt daher auf verbindliche Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und Installierung von Verfahren der Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten. Pädagogischen Einrichtungen, die nach § 45 SGB VIII eine Erlaubnis benötigen, sind vom Gesetzesgeber verpflichtet, bestehende Schutzkonzepte zu überprüfen bzw. neu zu erstellen. In diesem Prozess unterstützen wir Sie gern mit diesem Fortbildungsangebot.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22KJ013
Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf
Status:
Anmeldeschluss: 29.09.2022
Zielgruppe: pädagogische Mitarbeiter*innen, die an der Schutzkonzeptentwicklung beteiligt sind, Berufsgeheimnisträger mit beruflichem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 300,00 € |
---|---|
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 340,00 € |
- Hintergründe für die Etablierung von Kinderschutzkonzepten, wie z.B. das Bundeskinderschutzgesetz, SGB VIII und angrenzende Paragrafen zum Schutz vor Gewalt
- Übersicht über Inhalte und Bedingungen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes, wie Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt/ Risikoanalyse/ Gewinnung bzw. Einstellung neuer Mitarbeiter*innen/ Manipulation und Macht/ Partizipation und Beschwerdeverfahren sowie Präventions- und Interventionsstrategien
- Anleitung einzelner Methoden und Zeitplan zur Erarbeitung eines Konzeptes
Daniela Kahl
Bildungsreferentin
dkahl@parisat.de
Tel. 036202 26-151
OT Neudietendorf, Bergstr. 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Diplom-Pädagoge, Referent des Kinderschutzbundes LV Thüringen e. V.