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Ihr Team der Paritätischen Akademie Thüringen
In den §§ 3 Nr. 26 und 26a EStG sind der jährliche Freibetrag für die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke und die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten geregelt.
Zusätzlich können neben der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale gemeinnützige Organisationen ihren ehrenamtlichen Helfern und Mitgliedern Aufmerksamkeiten zuwenden - dies allerdings in Abgrenzung zum Verbot der unentgeltlichen Zuwendung an Mitglieder.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Zahlungen und Aufmerksamkeiten an Übungsleiter*innen und Ehrenamtler*innen steuerrechtlich korrekt umsetzen.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22MO055
Veranstaltungsort: Online-Seminar
Status:
Anmeldeschluss: 29.06.2022
Zielgruppe: Geschäftsführende,Vorstände, Fach- und Führungskräfte von gemeinnützigen Organisationen, Mitarbeitende in kaufmännischen Bereichen
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 60,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 75,00 € |
Für Ehrenamtliche aus Mitgliedsorganisationen besteht die Möglichkeit einer Förderung. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf.
Ulrike Koch
Bildungsreferentin
ukoch@parisat.de
Tel. 036202 26-180