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Ihr Team der Paritätischen Akademie Thüringen
Nachdem die ausgereichten Hilfen zur Minderung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie in vielen Bereichen mindestens unterstützend wirkten, folgt nun der Zeitraum der
Verwendungsnachweiserstellung. Hierbei geht es speziell um die Corona-Soforthilfe, die November-/ Dezember-Hilfe und die Überbrückungshilfen I bis IV.
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind in der Regel häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewähltem Programm zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Schlussabrechnung von Hilfen, um die Verwendungsnachweisführung zügig und effizient abzuschließen.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22MO056
Veranstaltungsort: Online-Seminar
Status:
Anmeldeschluss: 16.09.2022
Zielgruppe: Geschäftsführende,Vorstände, Fach- und Führungskräfte von gemeinnützigen Organisationen, Mitarbeitende in kaufmännischen Bereichen
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 60,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 75,00 € |
Für Ehrenamtliche aus Mitgliedsorganisationen besteht die Möglichkeit einer Förderung. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf.
Ulrike Koch
Bildungsreferentin
ukoch@parisat.de
Tel. 036202 26-180