Online-Seminar: Alles auf Anfang? Ein Schiedsspruch verändert die Grundlagen der Investitionskostenberechnung in Thüringen
Die Thüringer SGB XII-Schiedsstelle hat mit einem Schiedsspruch im Dezember 2021 die Weichen für die Investitionskostenvereinbarungen der nicht öffentlich geförderten Pflegeheime neu gestellt. Einer der herausragenden Punkte der Entscheidung ist die Abwendung von der 50-jährigen Abschreibungsdauer für das Gebäude; stattdessen werden die steuerrechtlichen Abschreibungssätze (im konkreten Fall: 3 Prozent) erstmals anerkannt. Die Träger der Pflegeeinrichtungen gewinnen damit die Möglichkeit, auskömmliche Investitionskostensätze für die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen mit Anspruch auf Sozialhilfeleistungen vereinbaren zu können.
Wesentliche weitere Aspekte sind die Eigenkapitalverzinsung (hier 2,5 Prozent) und die Pauschale für Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung (1 Prozent des nach Preisindex fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungsaufwandes).
Die Entscheidungen der Schiedsstelle zu den einzelnen Kostenpositionen führen zu einer erheblich veränderten Kostenstruktur. Nach der bisherigen Praxis des Landesverwaltungsamtes werden auch nachgewiesene und an sich wirtschaftlich angemessene Kosten durch den externen Vergleich bei Überschreitung der vorhandenen Höchstsätze immer gekürzt. Dies hat die Schiedsstelle unterbunden. Die Kostensätze der anderen Einrichtungen seien aufgrund der veränderten Kostenstruktur nicht vergleichbar.
Der Referent unseres Seminars wird die Grundzüge des Investitionskostenrechts kurz erläutern und dann die Entscheidung der Schiedsstelle umfassend darstellen. Den Abschluss der Veranstaltung bilden die Ableitung von Chancen für die Einrichtungsträger sowie die Möglichkeit zu Fragen und Diskussionen.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22PF059
Veranstaltungsort: Online-Seminar
Status:
Anmeldeschluss: 31.05.2022
Zielgruppe: Geschäftsführer*innen und Vorständ*innen von Pflegeeinrichtungsträgern, Einrichtungsleitungen, Controller*innen
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 130,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 160,00 € |
- Grundzüge des Investitionskostenrechts
- Darstellung Entscheidung der Schiedsstelle
- Chancen für die Einrichtungsträger
Christin Bliedung
Bildungsreferentin
cbliedung@parisat.de
Tel. 036202 26-113
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, berät seit 15 Jahren vor allem Träger von Pflegeeinrichtungen, insbesondere auch auf dem Feld des Investitionskostenrechts. Er hat das Schiedsverfahren geführt, das die Grundlage des Seminars bildet. Herr Bachem ist Partner der bundesweit tätigen Fachkanzlei für die Sozialwirtschaft Iffland Wischnewski Rechtsanwälte in Darmstadt.
Sie benötigen zur Teilnahme:
- internetfähigen PC/Laptop
- stabile Internetverbindung
- Kamera/Webcam (wenn vorhanden)
- Mikrofon und Lautsprecher (Ein Headset ist wünschenswert.)
Zu Beginn der Veranstaltung werden Sie in die Seminarsoftware eingewiesen.