Die Betreuungsrechtsreform 2023 - Was ändert sich für die Betreuungsbehörden?
Die anstehende Betreuungsrechtsreform soll – im Sinne der UNBRK – den Fokus in der rechtlichen Betreuung verschieben: Hin zu mehr Selbstbestimmung und Unterstützung der Klient*innen, weg von Fremdbestimmung und Vertretung. Auch für die Betreuungsbehörden entstehen hieraus neue Arbeitsschwerpunkte und neue Aufgaben. Wie können sich die Betreuungsstellen im Sinne der Betreuungsrechtsreform neu aufstellen und die Absicht hinter der Reform verwirklichen? Welche Chancen bietet die Reform? Welche neuen Aufgaben kommen auf die Betreuungsbehörden zu? Und wie können die dafür erforderlichen Ressourcen erschlossen werden?
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22RE009
Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf
Status:
Anmeldeschluss: 13.06.2022
Zielgruppe: Mitarbeitende von Thüringer Betreuungsbehörden
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 230,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 230,00 € |
Grundlagen
- Die Rolle der Betreuungsbehörden im Reformprozess
- Neue Aufgaben der Betreuungsbehörden im Registrierungs- und Zulassungsverfahren von Berufs- und Vereinsbetreuer*innen - soweit schon bekannt (§§ 23, 24 BtOG)
- Erweiterte Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht (§ 9 BtOG)
- Erweiterte Informations- und Beratungspflichten (§ 5 BtOG)
- Neue Aufgaben im Hinblick auf die „Erweiterte Unterstützung“ (§ 8 BtOG)
- Vereinbarungen zur Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen (§§ 14, 15 BtOG)
- Ergänzende Datenschutzregelungen (§ 4 BtOG)
Registrierungsverfahren und Sachkundenachweis
- Das Verfahren zur Registrierung von Berufsbetreuer*innen (§§ 23, 24 BtOG)
- Die Rechtsverordnung und darin enthaltene Konkretisierungen
- Anforderungen an den Sachkundenachweis
- Anerkennung erworbener Fähigkeiten als Sachkundenachweis
- Modulare Kenntnisvermittlung zur Erlangung der Sachkunde
- Sonderbestimmungen für Betreuungsvereine bzw. Vereinsbetreuer*innen im Rahmen von Registrierung und Sachkunde
- Übergangsregelungen, Fristen und vorläufige Maßnahmen
Thematische Anregungen und Fragen der Teilnehmenden können, soweit sie rechtzeitig bis 07.06.2022 per E-Mail an ksalberg@parisat.de übermittelt werden, gerne berücksichtigt werden.
Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153
OT Neudietendorf, Bergstr. 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Leiter der Betreuungsbehörde Mainz-Bingen, Verwaltungsfachwirt