Betreuungsrechtsreform 2023
Die Betreuungsrechtsreform wird für alle Beteiligten erhebliche Änderungen mit sich bringen.
Auch auf beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen - sowohl auf Selbständige als auch auf Mitarbeitende von Betreuungsvereinen - kommen damit viele Änderungen zu. Es fängt damit an, dass das Betreuungsrecht an einer anderen Stelle im BGB zu finden sein wird. Manche Vorschriften sind lediglich an eine andere Stelle verschoben und inhaltlich deutlicher formuliert worden, es gibt aber auch viele gravierende Änderungen. Beruflich tätige Betreuer*innen müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen, Berufseinsteiger*innen müssen einen Sachkundenachweis erbringen und es wird neue (zusätzliche) Berichts- und Mitteilungspflichten geben. Den Wünschen der Klienten und Klientinnen ist mehr Beachtung zu geben und Betreuer*innen sollen, wenn immer es möglich ist, vorrangig das Prinzip der unter-stützten Entscheidungsfindung beachten und nur dann stellvertretend tätig werden, wenn es unumgänglich ist.
Termin(e):
Veranstaltungsnummer: 22RE014
Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf
Status:
Anmeldeschluss: 02.09.2022
Zielgruppe: Berufsbetreuer*innen, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuer*innen, Interessierte
Teilnahmegebühr:
Kosten für Mitgliedsorganisationen | 135,00 € |
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Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen | 165,00 € |
• Überblick über das neue Ehegattenvertretungsrecht
• Die neue Systematik der rechtlichen Bestimmungen
• Zulassung bzw. Registrierung von beruflichen Betreuer*innen, Nachweis der erforderlichen Sachkunde
• Besonderheiten für die Registrierung von Vereinsbetreuern
• Neue Vorgaben für ehrenamtliche Betreuer, Anbindung an einen Betreuungsverein
• Neue Aufgaben für Betreuungsvereine - Schulung und Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern, Bereitstellen von Verhinderungsbetreuern
• Betreuungsverfahren und Auswahl von Betreuer*innen
• Vorgaben für die Betreuungsführung, unterstützte Entscheidungsfindung, Berücksichtigung der Wünsche von Klienten*innen
• Anzeige- und Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge
• Veränderungen in der Vergütung
• Haftung und Schlusspflichten
Hinweis: Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und der Sachkundelehrgänge werden noch vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit Zustimmung des Bundesrats in einer Verordnung geregelt werden. Bisher existiert hierfür erst ein Entwurf. Auch soll es noch kleinere Änderungen des Reformgesetzes in einem sogenannten Reparaturgesetz geben, auch hierfür besteht zur Zeit lediglich ein Entwurf des BMJ. Falls Verordnung und Reformgesetz bis dahin noch nicht endgültig beschlossen sind, können Angaben zu einigen Einzelheiten nur unter Vorbehalt auf Grundlage der bis dahin vorhandenen Entwürfe erfolgen.
Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153
OT Neudietendorf, Bergstr. 11
99192 Nesse-Apfelstädt
Rechtsanwalt, Verbandsjurist BdB