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Weiterbildungsprogramm

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/ Kursdetails

Qualifizierung Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43 b, 53 b SGB XI in der Pflege (160 UE)

Die Pflege von Menschen erfordert nicht nur Erfahrung und Feingefühl, sondern auch ausreichend Zeit. Um die Pflegekräfte und die Pflegeteams in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten zu verbessern, kommt den zusätzlichen Betreuungskräften nach § 43b SGB XI in den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten eine immer größerer Bedeutung zu. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z. B. beim Lesen, beim Basteln, beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen. Durch die Betreuung und Aktivierung soll den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen zusätzliche Zuwendung, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Mit der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI erlangen Sie die notwendige Qualifikation, um Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen in enger Kooperation mit den Pflegekräften zu begleiten und zu unterstützen. Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich. Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:

  • das Orientierungspraktikum,
  • die Qualifizierungsmaßnahme,
  • regelmäßige Fortbildungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis.

Das Orientierungspraktikum im Umfang von 40 Stunden kann in einer zugelassenen vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung (oder einem zugelassenen ambulanten Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI) stattfinden. Bei Personen, die bereits mindestens 40 Stunden in der Betreuung oder Pflege in einer ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtung tätig waren, gilt das Orientierungspraktikum bereits als erfüllt.

Die regelmäßige Fortbildung bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis umfasst jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfindet. Schauen Sie sich gerne dazu in unserem Weiterbildungsprogramm um.

Termin(e):

Datum
08.02.2024
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
09.02.2024
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
26.02.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
27.02.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
28.02.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
15.04.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
16.04.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
17.04.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
18.04.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf
Datum
19.04.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf

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Veranstaltungsnummer: 24PF048

Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf

Status: Noch genügend Plätze frei

Anmeldeschluss: 25.01.2024

Zielgruppe: Interessierte, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten

Teilnahmegebühr:

Kosten für Mitgliedsorganisationen 1900,00 €
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen          2300,00 €

Voraussetzung: 40-stündiges Orientierungspraktikum vor Beginn der Weiterbildung (in einer selbst gewählten vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung). Bitte schicken Sie den Nachweis mit der Anmeldung separat an cdille@parisat.de.

Fördermöglichkeit:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist eine Förderung ihrer individuellen Weiterbildung bis zu 1000 € über den Thüringer Weiterbildungsscheck möglich.

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden:


Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen (100 UE)

  • Grundkenntnisse zur Kommunikation/Interaktion und im Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Grundkenntnisse über alterstypische Erkrankungen, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen sowie deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
  • Grundkenntnisse über Hygiene und Hygieneanforderungen
  • Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls


Modul 2: zweiwöchiges Betriebspraktikum in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft. (80 UE)


Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen (60 UE)

  • Rechtskunde
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken des Umgangs mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre
  • Bewegung, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten

Claudia Dille
Bildungsreferentin
cdille@parisat.de
Tel. +4936202 26-122

Portrait

Dozentin für Gesundheit, Pflege und Soziales



Portrait

Dozentin für Pflegeberufe, examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin




Die Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53b SGB XI können Sie hier nachlesen.
Zertifikat: Mindestanforderung für die Ausstellung des Zertifikates ist eine Anwesenheit von mindestens 80 % der erforderlichen Gesamtstundenzahl und eine erfolgreiche Teilnahme an dem Praktikum. Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung über die geleisteten Stunden und Inhalte.

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