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Weiterbildungsprogramm

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/ Kursdetails

Abgrenzung der Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Betreuung von der sozialen Betreuung in Einrichtungen

Im Jahre 2021 hat der Gesetzgeber eine Reform des Betreuungsrechts beschlossen. Ziel dieser Reform ist dabei die langfristige Verbesserung und Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung. Im Seminar werden die wichtigsten Eckpunkte der Reform, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, dargestellt und diskutiert. Gleichzeitig wird auf wichtige aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Thema der Aufgaben und Zuständigkeiten von gesetzlichen Betreuer*innen eingegangen.

Termin(e):

Datum
23.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Haus der Parität - Neudietendorf

Veranstaltungsnummer: 24RE001

Veranstaltungsort: Haus der Parität - Neudietendorf

Status: Noch genügend Plätze frei

Anmeldeschluss: 09.09.2024

Zielgruppe: Mitarbeitende von Betreuungsvereinen und -behörden, Berufsbetreuer*innen, ehrenamtliche Betreuer*innen, Mitarbeitende sozialer Einrichtungen und Dienste

Teilnahmegebühr:

Kosten für Mitgliedsorganisationen 150,00 €
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen          180,00 €

  • Übersicht zu den Änderungen im Betreuungsrecht, insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der gesetzlichen Betreuung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der/des Betreuten
  • Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik, z. B.:
    • Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen
    • Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u. a. m.
    • Aufsichts- und Fürsorgepflicht
    • Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen

Kathrin Salberg
Bildungsreferentin
ksalberg@parisat.de
Tel. 036202 26-153


Diplom-Jurist





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